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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Am 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) voll in Kraft getreten.
Aber was hat das mit Ihrer IT Sicherheit zu tun ?

Viele sind der Meinung, dass es in der Datenschutzgrundverordnung doch um Datenschutz und nicht um IT Sicherheit geht.

Den Wenigsten ist allerdings bewusst, dass sich ohne eine funktionierende IT Sicherheit, die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung nicht erfüllen lassen.

Um DSGVO-Konformität zu erreichen, muss die IT Sicherheit auf festen Füßen stehen.

Im Artikel 24 der DSGVO sind die Verantwortlichen verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz zu ergreifen.

Ferner ist laut Artikel 32 (Thema Datensicherheit) die Auswahl der Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus, unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, der Umstände und Zweck der Datenverarbeitung zu treffen. 
Ebenso sind Eintrittswahrscheinlichkeit und Risikoschwere zu beachten.

Kurz gesagt, Sie müssen gewährleisten das Daten in Ihrem Unternehmen / Netzwerk geschützt werden.
Dies findet sich im Aufgabenbereich der IT Sicherheit wieder!

Der Schutz Ihrer Daten ist überlebenswichtig für Ihr Unternehmen. 
Daher gehen Sie beim Thema Datenschutz auf Nummer sicher.

Unsere ausgebildeten Datenschutz-Experten ermöglichen Ihnen den gesetzeskonformen Umgang mit IT-Systemen und beraten die für Sie tätigen Datenschutzbeauftragten im Bereich der IT.

Eine Investition die sich angesichts von Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro lohnt.

https://dsgvo-gesetz.de/