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Webseitenbetreiber in der Pflicht

DSGVO ist weiterhin ein großes Thema für alle Webseitenbetreiber.

Nach deutscher Rechtssprechung sind durch das aktuelle Urteil des EuGH vom 01.10.2019, Tracking Cookies ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer unzulässig.

Entsprechend muss ein Modul eingesetzt werden, welches einen datenschutzkonformen Umgang mit YouTube, Google Analytics und Co. ermöglicht.

Das heißt: Tracking Cookies dürfen auf Webseiten nur noch mit ausdrücklicher, informierter, nachweisbarer und widerrufbarer Einwilligung des Nutzers gesetzt werden.

Zudem müssen die Nutzer detailliert informiert werden, wenn die Cookie-Daten an Dritte weitergegeben werden.

Das gilt auch, wenn Webseiten ohne Cookies nicht in vollem Umfang genutzt, oder sicher betrieben werden können.

Herausgefordert ist daher jeder Webseiten Betreiber, seine Praxis in Bezug auf die Nutzung von Cookies umgehend zu prüfen und, wenn erforderlich, den neuen Anforderungen anzupassen.

Handeln Sie frühzeitig, um Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.

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Gerne erarbeiten wir für Sie eine Lösung und bewerten den Cookie-Einsatz auf Ihrer Webseite.

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